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   BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 39.11   

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https://dejure.org/2012,8717
BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 39.11 (https://dejure.org/2012,8717)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2012 - 4 BN 39.11 (https://dejure.org/2012,8717)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2012 - 4 BN 39.11 (https://dejure.org/2012,8717)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Recht von Gemeinden zur Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Verwendung des Instruments der Sondergebietsausweisung; Kriterien zur Festsetzung der Art der Nutzung unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Recht von Gemeinden zur Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Verwendung des Instruments der Sondergebietsausweisung; Kriterien zur Festsetzung der Art der Nutzung unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung von Richtlinie: Bestimmtheitsgrundsatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1077
  • ZfBR 2012, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 39.11
    Der Antragsteller geht mit dem Oberverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25) davon aus, dass Gemeinden zur Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden und die Art der Nutzung hierbei unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 festsetzen dürfen.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Zum Problem, welchen Umfangs die Belange Dritter im "objektiven" Verfahren der Normenkontrolle zu berücksichtigen sind, hatte der Senat in seinem Urteil vom 13.9.2011 (- 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780 = RdL 2011, 337, JURIS-Rdnr. 110; diese Entscheidung ist seit dem Nichtzulassungsbeschluss des BVerwG vom 20.3.2012 - 4 BN 39.11 - rechtskräftig) ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.12.2021 - 4 B 10.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Kohlenmonoxidleitung

    Sofern die Klägerinnen diese Bewertung nicht teilen, machen sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung geltend; darauf kann ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nicht gestützt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 BN 39.11 - ZfBR 2012, 476 ).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

    Mit einer solchen Kritik kann die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht erreicht werden (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 BN 39.11 - ZfBR 2012, 476 ).
  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 1 N 13.1138

    Die Festsetzung von Emissionskontingenten in Form maximal zulässiger

    Soweit ersichtlich hatte die Rechtsprechung über ein Geruchsemissionskontingent in der vorliegenden Art bisher noch nicht zu entscheiden; vielmehr wurden bisher Kontingente abhängig von konkret benannten Tierarten und Tierzahlen" von maximal zulässigen Großvieheinheiten oder maximalen Emissionsradien (in Meter) festgelegt" die als grundsätzlich zulässig und ausreichend bestimmt angesehen wurden (vgl. BVerwG" B.v. 20.3.2012 - 4 BN 39.11 - ZfBR 2012, 476; VGH BW" U.v. 27.4.2012 und U.v. 26.6.2014" jeweils a.a.O.; NdsOVG" U.v. 3.7.2000 - 1 K 1014/00 - DVBl 2000" 1871).
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